Impressum.

RE/MAX in Oldenburg, Hauptstraße 56, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7705120, Fax: 0441-77051229, Email: immobilienprofis@remax.de, www.remax-immobilienprofis.de
RE/MAX in Vechta, Große Straße 79, 49377 Vechta, Tel: 04441-9374790, Fax: 04441-9374799, Email: immobilienprofis@remax.de, www.remax-immobilienprofis.de

RE/MAX in Oldenburg und Vechta ist ein Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen und angestellten Maklern. Jeder RE/MAX Lizenz- oder Franchisenehmer ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.

Das Maklerbüro wird betrieben von: Liane Bönkhoff-Viezens,
RE/MAX ImmobilienProfis, Hauptstraße 56, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7705120, Fax: 0441-77051229, Email: immobilienprofis@remax.de, www.remax-immobilienprofis.de

Vertretungsberechtigte: Liane Bönkhoff-Viezens
Aufsichtsbehörde:  Industrie- und Handelskammer Oldenburg, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg, www.ihk-oldenburg.de
UST-ID: DE206984460

Es wird ausgeübt: Maklertätigkeiten gem. §34c GewO: Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.

Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist der jeweilige Objektbetreuer / selbständige Immobilienmakler der Immobilie. Bitte klicken Sie weiter unten auf den jeweiligen Objektbetreuer um dessen gesetzliche Angaben gem. Telemediengesetz zu erhalten.
Verbraucherinformationen: Die Europäische Kommission wird ab dem 1. Quartal 2016 eine Plattform zur Online-Steitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Diese finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr Eine E-Mailadresse entnehmen Sie bitte dem jeweiligen unten genannten Maklerprofil.

Wir sind nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

RE/MAX ImmobilienProfis Oldenburg
Hauptstraße 56
26122 Oldenburg

Telefon +49 (0) 441 770 512 0
Fax +49 (0) 441 770 512 29
E-Mail immobilienprofis@remax.de

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von REMAX ImmobilienProfis nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.